Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karwitz, auf der B 191, Abs. 210, St. 4,461, FR Dannenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330, stat. Geschw. wurden 97 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Vordruck Anhörung
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