In 50171, Kerpen, L 122, Abs. 5, Fahrradquerung, Rtg. BM wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 88 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörungsbogen

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