Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bayrischzell, auf der B 307, im Abschnitt 340, Höhe km 2.000, in FR Bayrischzell um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 19 OWiG

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörung

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