Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mühlheim an der Ruhr, auf der Bundesautobahn A 2, bei km 67,113, RF Essen eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Formular Zeugenbefragung

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