Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwandorf, auf der B 85, im Abschnitt 1560, in Höhe km 0,250, Ri A 93 mit 22 km/h, bei zulässigen 690 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 82 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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