Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A 20, zw. AS Groß Sarau und AS Kröpelin um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg

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