Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Lippestraße, FR Osten, im Bereich der Hausnr. 134 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 86 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandt.
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