Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Lippestraße, FR Osten, im Bereich der Hausnr. 134 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 86 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.