Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 199, Iven/Krien, Ausbau Richtung Anklam die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschw. ergab 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Anhörung

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