Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, Rotschildallee um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Formular Anhörung

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