Der Abstandsverstoß erfolgte in Kleinlangheim, auf der BAB A 3, Ri. Frankfurt, Ab. 500, in Höhe km 8,045. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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