Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 47166, Duisburg, auf der Alsumer Straße, FR Nord, Höhe Martenastraße mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Bild.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandt.

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