Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 im Überblick
In Burgstädt im Landkreis Mittelsachsen wird die Geschwindigkeit auf der Mittweidaer Straße überwacht. Die Messstelle liegt innerorts auf Höhe der Hausnummer 7 im Bereich einer Schule und erfasst den Verkehr, der aus Richtung Taura kommt. Zulässig sind dort 30 km/h.
Der Abschnitt ist für Ortsfremde nicht immer auf den ersten Blick als Tempo-30-Bereich erkennbar, zumal die Beschilderung im Schulumfeld gilt und sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem vorangehenden Streckenverlauf ändern kann. Wer die Zufahrt aus Richtung Taura nutzt, sollte das Tempo rechtzeitig anpassen.
Eine Geschwindigkeitsmessung ist technisch und rechtlich anspruchsvoll. Fehler bei der Aufstellung des Messgeräts, bei der Bedienung, bei der Eichung oder bei der Beschilderung der Tempo-30-Zone können das Ergebnis beeinflussen. Eine Überprüfung der Messung samt Akteneinsicht kann sich deshalb lohnen. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion nur kurze Fristen zur Verfügung stehen und eine anwaltliche Einschätzung sinnvoll ist, bevor diese ablaufen.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Burgstädt
- Landkreis
- Mittelsachsen
- Bundesland
- Sachsen
- Straße
- Mittweidaer Straße
- Weitere Lage
- Nr. 7 (Schule), aus Richtung Taura
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 30 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 4 (seit 2018)
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Bußgeldstelle für den Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7
Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen
- Anschrift
- Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg - Telefon
- 03731 7991355
- Online-Anhörung
- landkreis-mittelsachsen.de
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7
-
September 2026
Geschwindigkeitsmessung innerorts in Burgstädt, Mittweidaer Straße, Nr. 7 (Schule), aus Richtung Taura
erlaubt 30 km/h
-
März 2019
Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 (Schule) aus Richtung Taura
-
April 2018
Geschwindigkeitsmessung in Burgstädt, Mittweidauer Straße 7 (Schule), Richtung Taura
-
Februar 2018
Geblitzt in Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7, Richtung Taura
Bußgeld am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 (Tempo 30 innerorts)
Erlaubt sind hier 30 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 31–40 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 101 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 30 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen, Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7
Wie schnell darf man am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 fahren?
Zulässig sind dort 30 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7?
In Burgstädt: Mittweidaer Straße, Nr. 7 (Schule), aus Richtung Taura. Sie liegt im Mittelsachsen in Sachsen.
Ich wurde am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Burgstädt, Mittweidaer Straße Nr. 7?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.