In der Gemarkung Lüneburg, auf der B 4/B 209, Abschnitt 765, Station 1,32, Fahrtrichtung Uelzen / Soltau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiPhot S 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle:

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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