Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74429, Sulzbach-Laufen, B 19, Höhe Abzweig Wengen, Bushaltestelle mit 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Schwäbisch Hall übersandt.

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