Auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1 in Rtg. Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 96 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörungsbogen

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