Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in GV-Frimmersdorf, auf der L 116, Höhe Schild Einfahrt Golfplatz, FR Einfahrt Golfplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 95 km/h bei zulässigen 70 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Vordruck Anhörung

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