Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68779, Reilingen, L 546, Höhe Breslauer Str. 1, FR St. Leon-Rot die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Foto wurden 91 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hockenheim übersandte Zeugenfragebogen

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