Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.10.2015 in Mechernich-Kalenberg, auf der B 266, Abzg. Kalenberg, Fahrtrichtung Roggendorf  mit 93 km/h um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Beweismittel:  Messgerät Traffipax TPH S, Frontfoto, Messfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Scheiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandt

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