Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herzebrock-Clarholz, Gütersloher Straße, L 788, Höhe Haus-Nr. 84, FR Gütersloh mit 23 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0  dokumentierte mit Foto 93 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Formular Anhörung

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