Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Gemeindefreien Gebiet Harz/Landkreis Goslar, auf der B 4 von Torfhaus nach Bad Harzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h mit TraffiPhot-S. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Zeugenanhörung

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