Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Stat. 0.638 mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: TRAFFIPGOT stat. Geschw.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm übersandt.

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