Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße im Überblick
In Gomadingen, im Ortsteil Offenhausen, wird die Geschwindigkeit auf der Lichtensteinstraße überwacht. Die Messstelle befindet sich innerorts auf Höhe der Hausnummer 14. Zulässig sind dort 30 km/h, es handelt sich also um einen Bereich mit deutlich reduziertem Tempo, in dem schon geringe Unaufmerksamkeit zu einer Überschreitung führen kann.
Zum Einsatz kommt an dieser Stelle ein Einseitensensor des Typs ES8.0. Das Gerät erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge seitlich von der Fahrbahn aus und misst deren Geschwindigkeit, ohne dass Sensoren in der Fahrbahndecke erforderlich sind. Der Standort kann je nach Aufstellung beide Fahrtrichtungen der Lichtensteinstraße betreffen.
Auch standardisierte Messverfahren liefern nicht in jedem Fall verwertbare Ergebnisse. Aufstellung des Geräts, Einhaltung der Vorgaben des Herstellers, Eichung und Dokumentation der Messung können Ansatzpunkte für eine Überprüfung sein. Eine Einsicht in die Messunterlagen zeigt, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Da für einen Einspruch nur eine kurze Frist zur Verfügung steht, sollten Sie sich zeitnah informieren und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Gomadingen Offenhausen
- Landkreis
- Landkreis Reutlingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Straße
- Lichtensteinstraße
- Weitere Lage
- Höhe Nr. 14
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 30 km/h
- Messgeräte
- ESO ES 8.0
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Aufbau: Ausrichtung zur Fahrbahn und Sensorhöhe müssen stimmen.
- Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen muss das Messfoto das gemessene Fahrzeug eindeutig zeigen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße
-
Juli 2026
Geschwindigkeitsmessung innerorts in Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße, Höhe Nr. 14
erlaubt 30 km/h ESO ES 8.0
Bußgeld am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße (Tempo 30 innerorts)
Erlaubt sind hier 30 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 31–40 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 101 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 30 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße
ESO ES 8.0
Am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße misst ein ESO ES 8.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Aufbau: Ausrichtung zur Fahrbahn und Sensorhöhe müssen stimmen.
- Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen muss das Messfoto das gemessene Fahrzeug eindeutig zeigen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 8.0
Am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße
Wie schnell darf man am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße fahren?
Zulässig sind dort 30 km/h (innerorts). Hier misst ein ESO ES 8.0. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße?
In Gomadingen Offenhausen: Lichtensteinstraße, Höhe Nr. 14. Sie liegt im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg.
Ich wurde am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 8.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Gomadingen Offenhausen, Lichtensteinstraße?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.