Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße, Billstedter Hauptstraße / Schiffbeker Weg, Ri. B5

Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße im Überblick

Wo genau befindet sich die Rotlichtüberwachung?

Die Messstelle liegt in Hamburg auf der Billstedter Hauptstraße, und zwar an der Kreuzung mit dem Schiffbeker Weg. Erfasst wird der Verkehr in Fahrtrichtung B5.

Die Billstedter Hauptstraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsachse im Hamburger Osten. Die Kreuzung mit dem Schiffbeker Weg bündelt den durchgehenden Verkehr und den abbiegenden Verkehr aus dem Stadtteil. Überwacht wird hier nicht die Geschwindigkeit, sondern das Verhalten an der Lichtzeichenanlage.

In der Datenbank unserer Kanzlei gehört diese Stelle zu den am häufigsten gemeldeten Messpunkten. Vielen Autofahrern, die die Kreuzung regelmäßig passieren, ist die Anlage dennoch nicht bewusst, weil Rotlichtanlagen deutlich unauffälliger wirken als Geschwindigkeitsmessgeräte.

Welche Regelung gilt an dieser Kreuzung?

Die Messstelle liegt innerorts im Hamburger Stadtgebiet. Überwacht wird das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, also die Frage, ob ein Fahrzeug die Haltelinie überfährt, obwohl die Ampel bereits Rot zeigt.

Entscheidend ist dabei nicht allein der Rotlichtverstoß als solcher, sondern seine Dauer. Zeigte die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde Rot, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Daran knüpfen deutlich härtere Rechtsfolgen an, insbesondere ein Fahrverbot. Bei einer kürzeren Rotzeit bleibt es beim einfachen Rotlichtverstoß.

Womit wird gemessen und wie funktioniert die Anlage?

Zum Einsatz kommt eine Rotlichtüberwachungsanlage. Sie registriert, ob ein Fahrzeug bei Rot die Haltelinie überfährt, und wie lange die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereits Rot zeigte.

Technisch arbeiten solche Anlagen mit Sensoren in der Fahrbahn oder mit Kameras. Diese erfassen den Moment, in dem ein Fahrzeug die Haltelinie passiert. Die Anlage ist unmittelbar mit der Steuerung der Ampel verbunden und gleicht den Zeitpunkt der Überfahrt mit dem Beginn der Rotphase ab. Daraus ergibt sich die Rotlichtzeit, die später im Vorwurf auftaucht.

Erkennbar sind Rotlichtanlagen in der Regel an einem Kasten auf einem Mast kurz hinter der Ampel. In der Fahrbahn vor der Haltelinie finden sich häufig Sensorstreifen oder eingelassene Induktionsschleifen. Oft werden zwei Aufnahmen gefertigt, um die Weiterfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung zu dokumentieren.

Wo liegen typische Fehlerquellen bei Rotlichtmessungen?

Rotlichtanlagen sind technisch anspruchsvoll, und genau darin liegen die typischen Angriffspunkte. Ein zentraler Punkt ist die Lage der Sensoren. Gemessen werden muss der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die ermittelte Zeit, und die dokumentierte Rotlichtdauer kann zu lang ausfallen.

Ebenso wichtig ist die Gelbphase der Ampel. Ihre Dauer muss zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit am jeweiligen Streckenabschnitt passen. Ist sie zu kurz bemessen, können Fahrzeuge in die Rotphase geraten, obwohl ein rechtzeitiges Anhalten kaum möglich war.

Besonders kritisch ist die Grenze von einer Sekunde. Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert und zieht in der Regel ein Fahrverbot nach sich. Schon geringe Abweichungen bei der Zeiterfassung können deshalb über die Rechtsfolge entscheiden. Eine Überprüfung der Messwertbildung, der Schleifenlage und der Ampelschaltung ist bei solchen Vorwürfen daher regelmäßig sinnvoll.

Was sollten Betroffene jetzt beachten?

Wichtig ist zunächst die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Läuft diese Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig, und eine inhaltliche Überprüfung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Bei Rotlichtverstößen wird von der gemessenen Rotlichtzeit üblicherweise eine Toleranz abgezogen, die Reaktions und Messungenauigkeiten berücksichtigt. Ob dieser Abzug korrekt erfolgt ist, lässt sich nur anhand der vollständigen Unterlagen beurteilen.

Sinnvoll ist deshalb die Akteneinsicht. Dazu gehören neben den Lichtbildern das Messprotokoll, der Eichnachweis der Anlage, die Dokumentation der Schleifenlage und die Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage einschließlich der Gelbphase. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann diese Unterlagen auswerten und einschätzen, ob die Messung den technischen Vorgaben entspricht. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten, die Prüfung schafft aber eine belastbare Grundlage für die weitere Entscheidung.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Hamburg
Straße
B 5
Fahrtrichtung
B5
Weitere Lage
Billstedter Hauptstraße / Schiffbeker Weg
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Hamburg

Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Bußgeldstelle für den Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße

  1. August 2026

    Rotlichtüberwachung innerorts in Hamburg, Billstedter Hauptstraße, Billstedter Hauptstraße / Schiffbeker Weg, Ri. B5

Bußgeld am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße

Wo genau steht der Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße?

In Hamburg: B 5, Billstedter Hauptstraße / Schiffbeker Weg, Fahrtrichtung B5.

Ich wurde am Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Hamburg, Billstedter Hauptstraße ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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