Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 im Überblick
Die Messstelle liegt in der Kernstadt von Horb am Neckar auf der Landesstraße L398, im Bereich der Einmündung An den Kelterwiesen. Überwacht wird die Fahrtrichtung Dammstraße. Die Stelle befindet sich innerorts, sodass hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.
Kontrolliert wird ausschließlich die Geschwindigkeit. Zum Einsatz kommt dabei ein Messgerät des Typs Traffistar S351, das Fahrzeuge erfasst, die schneller als erlaubt unterwegs sind. Horb am Neckar gehört zum Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg.
Wer an dieser Stelle geblitzt wurde, sollte das Ergebnis nicht ungeprüft hinnehmen. Geschwindigkeitsmessungen hängen von der korrekten Aufstellung und Bedienung des Geräts, von gültigen Eichungen und von einer nachvollziehbaren Dokumentation ab. Fehler in diesen Punkten sind nicht ausgeschlossen und können die Verwertbarkeit einer Messung beeinflussen. Eine anwaltliche Prüfung mit Einsicht in die Messunterlagen kann Klarheit bringen. Dabei ist zu beachten, dass für eine Reaktion nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung steht und die einschlägigen Fristen eingehalten werden müssen.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Horb a. N.-Kernstadt
- Landkreis
- Landkreis Freudenstadt
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Straße
- L398
- Fahrtrichtung
- Dammstraße
- Weitere Lage
- Einmündung An den Kelterwiesen
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Stadtverwaltung Horb a. N., Dezernat 2 - Zentrale Bußgeldstelle (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Bußgeldstelle für den Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398
-
August 2026
Geschwindigkeitsmessung innerorts in Horb a. N.-Kernstadt, L398, Einmündung An den Kelterwiesen, Ri. Dammstraße
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Stadtverwaltung Horb a. N., Dezernat 2 - Zentrale Bußgeldstelle.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398
Wie schnell darf man am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398?
In Horb a. N.-Kernstadt: L398, Einmündung An den Kelterwiesen, Fahrtrichtung Dammstraße. Sie liegt im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg.
Ich wurde am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Horb a. N.-Kernstadt, L398?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.