Bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, 112.400, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit XML-Selektionsdatensatz dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.