Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Enger, L 557n, Abschn. 10, Km-St. 0.130, Umgehungsstr. Abfahrt Bielefelder Str. FR Bielefeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffiphot SC IV wurden 61 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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