Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde am 08.10.2015 in Frankfurt am Main, Hügelstraße, Eschersheimer Landstraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: Lasergerät, Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main eröffnete Bußgeldverfahren

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