Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, Königsteiner Straße 159 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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