Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kirchlengern, auf der B 239, Abschn. 67.1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot SC IV 107 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Zeugenfragebogen

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