Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Melle, BAB 30, km 101,049, Rheine nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen

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