Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 08.01.2016 in 12347 Berlin, auf der BAB 100, Tunnel OT Britz Nord, Richtuung Seestr,  Sk34B  um 38 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

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