Am 07.01.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 14050 Berlin, Ch. Spanndauer D. ggü 205 – 215, Ri. Charlottenb. Ch. um 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Multinova 6 F digital 88km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.