Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neermoor, auf der Kirchstraße, L 2, bei km 19,0, in Richtung Oldersum um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeld von 80,00 € geahndet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Meßfoto, Multanova 6F

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer erließ Bußgeldbescheid

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