Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75433, Maulbronn, Höhenstr. 1, i.H. Anwesen, ggü 48, Fahrtrichtung Schmie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit speedophot RADAR mit Foto ergab 54 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis Zeugenfragebogen

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