Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75433, Gem. Maulbronn, B 35, i.H. km 0.8, Fahrtrichtung Bretten begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan FM1 mit Foto 118 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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