Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 75433, Maulbronn, Hilsenbeuerstr., i.H. / ggü. Schenk-Aral, Parkbucht, Fahrtrichtung Frankfurter Str. um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 47 km/h. Beweismittel: Messung mit speedophot RADAR digital und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis

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