Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, auf der Nürnberger Straße, Höhe Nr. 23, Ri. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 74 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h . Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing

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