Rotlichtblitzer L 35, Abschnitt zwischen Neubrandenburg und Neddemin, Höhe Abzweig Trollenhagen, Lichtzeichenanlage

Rotlichtblitzer L 35 im Überblick

Auf der L 35 zwischen Neubrandenburg und Neddemin wird an der Lichtzeichenanlage in Höhe des Abzweigs Trollenhagen das Rotlicht überwacht. Die Messstelle erfasst Fahrzeuge, die die Kreuzung passieren, nachdem die Ampel auf Rot umgeschaltet hat. Da die Landesstraße außerorts verläuft und die Anlage erst spät im Streckenverlauf erkennbar wird, kommt es hier gelegentlich zu Situationen, in denen Fahrerinnen und Fahrer beim Wechsel von Gelb auf Rot nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Erfasst wird, ob die Haltelinie bei bereits bestehendem Rotlicht überfahren wurde. Je nach eingesetzter Technik werden dabei auch der weitere Verlauf der Fahrt über die Kreuzung sowie die Dauer der Rotphase dokumentiert. Wer an dieser Stelle auffällt, muss mit einem entsprechenden Verfahren rechnen.

Rotlichtüberwachungen sind technisch anspruchsvoll, denn Signalzeiten, Induktionsschleifen und die Zuordnung des Fahrzeugs müssen korrekt zusammenwirken. Fehler bei Einrichtung, Wartung oder Auswertung sind nicht ausgeschlossen. Eine Überprüfung der Vorwürfe und der zugrunde liegenden Messunterlagen kann sich deshalb lohnen. Beachten Sie dabei, dass im Bußgeldverfahren kurze Fristen gelten und eine Reaktion zeitnah erfolgen sollte.

Überwachung
Rotlicht
Straße
L 35
Weitere Lage
Höhe Abzweig Trollenhagen, Lichtzeichenanlage
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Amt | Sachgebiet Bußgeldstelle/Fahrschulaufsicht, Regionalstandort Neubrandenburg - Ordnungsamt (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Bußgeldstelle für den Rotlichtblitzer L 35

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer L 35

  1. September 2026

    Rotlichtüberwachung in L 35, Abschnitt zwischen Neubrandenburg und Neddemin, Höhe Abzweig Trollenhagen, Lichtzeichenanlage

Bußgeld am Rotlichtblitzer L 35

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer L 35

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer L 35 wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Amt | Sachgebiet Bußgeldstelle/Fahrschulaufsicht, Regionalstandort Neubrandenburg - Ordnungsamt. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer L 35 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer L 35 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer L 35

Wo genau steht der Rotlichtblitzer L 35?

L 35, Höhe Abzweig Trollenhagen, Lichtzeichenanlage.

Ich wurde am Rotlichtblitzer L 35 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer L 35 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer L 35?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer L 35 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Weitere Messstellen derselben Bußgeldstelle

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