Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 im Überblick
In Leibchel wird die Geschwindigkeit auf der Leibcheler Dorfstraße überwacht. Die Messstelle befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft etwa auf Höhe der Hausnummer 8 und erfasst den Verkehr in Fahrtrichtung Lübben. Zulässig sind dort 50 km/h.
Leibchel gehört zum Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Zum Einsatz kommt an dieser Stelle ein Messgerät vom Typ TraffiStar S351, ein Lasersystem, das die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst. Da die Dorfstraße geradlinig durch den Ort führt, wird das Ortsschild beziehungsweise die innerörtliche Begrenzung von Durchfahrenden leicht unterschätzt.
Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist technisch und rechtlich einwandfrei. Fehler können etwa bei der Aufstellung des Geräts, bei der Eichung, bei der Bedienung oder bei der Zuordnung des Fahrzeugs und des Fahrers auftreten. Eine Prüfung der Messung samt Einsicht in die Unterlagen kann sich daher lohnen. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion nur ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung steht und Fristen eingehalten werden müssen.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Leibchel
- Landkreis
- Dahme-Spreewald
- Bundesland
- Brandenburg
- Straße
- Leibcheler Dorfstraße
- Fahrtrichtung
- Lübben
- Weitere Lage
- Höhe Nr. 8
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Landkreis Dahme-Spreewald, Der Landrat, Dez. III Straßenverkehrsamt/Bußgeldstelle (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Bußgeldstelle für den Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8
Landkreis Dahme-Spreewald, Der Landrat, Dez. III Straßenverkehrsamt/Bußgeldstelle
- Anschrift
- Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen - Telefon
- 03375/26-0
- Online-Anhörung
- owi.dahme-spreewald.de
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8
-
September 2026
Geschwindigkeitsmessung innerorts in Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8, Ri. Lübben
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Landkreis Dahme-Spreewald, Der Landrat, Dez. III Straßenverkehrsamt/Bußgeldstelle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8
Wie schnell darf man am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8?
In Leibchel: Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8, Fahrtrichtung Lübben. Sie liegt im Dahme-Spreewald in Brandenburg.
Ich wurde am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Leibchel, Leibcheler Dorfstraße, Höhe Nr. 8?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.