Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Fleckenbühlstraße 21 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 53 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung

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