Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 06.10.2015 in Crailsheim, L 2218, Höhe Einmündung Wittauer Straße, FR Dinkelsbühl wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensormessung 72 km/h. Bußgeld: 80,00€
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Crailsheim
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