Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der Karl-Morian-Straße, vor 26, FR Sofienstraße mit 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Beweisfoto 58 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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