Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Sonnemannstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 81 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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