Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, auf der Rietberger Straße, B 64, Abs. 22, in Höhe Stationskilometer 0,279 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiPhot V 72 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Zeugenfragebogen

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