Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Blankenheim-Freilingen, auf der L 115, vor Kreuzung K 41, FR Ahrhütte um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät K1 Traffipax TPH-S

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Formular Anhörung

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