Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse, Fahrtrichtung Grundheim

Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse im Überblick

Zur Messstelle Mörstadt, in der Wooggasse, Fahrtrichtung Grundheim ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Wörrstadt.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Mörstadt
Landkreis
Landkreis Alzey-Worms
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
50 km/h
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Wörrstadt
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Mörstadt

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse

  1. Januar 2020

    Mit überhöhter Geschwindigkeit in Mörstadt, in der Wooggasse, Fahrtrichtung Grundheim gemessen worden, Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Wörrstadt

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 50 km/h

Bußgeld am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse (Tempo 50 innerorts)

Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 51–60 km/h 30 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 61–65 km/h 50 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 66–70 km/h 70 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 71–75 km/h 115 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 76–80 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 81–90 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41–50 km/h 91–100 km/h 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 101–110 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61–70 km/h 111–120 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h ab 121 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Wörrstadt.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse

Wie schnell darf man am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse fahren?

Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Mörstadt, in der Wooggasse?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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