Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 im Überblick

An der Ungererstraße in München, auf Höhe der Hausnummer 214, wird der Verkehr an der dortigen Lichtzeichenanlage auf Rotlichtverstöße überwacht. Die Ungererstraße ist eine stark befahrene Ausfallstraße im Münchner Norden; es gilt die innerorts übliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die Überwachung erfolgt hier nicht durch eine automatische Anlage, sondern gezielt aus dem Stand durch Zeugen, die das Signalbild der Ampel und das Verhalten der einfahrenden Fahrzeuge beobachten. Entscheidend ist dabei, ob ein Fahrzeug die Haltlinie bei bereits rot zeigendem Lichtzeichen überquert hat. Gerade bei mehrspurigen Fahrbahnen und hohem Verkehrsaufkommen kommt es auf eine klare Zuordnung von Fahrzeug, Fahrspur und Signalgeber an.

Vorwürfe, die auf Beobachtungen von Zeugen beruhen, hängen stark von Standort, Sichtverhältnissen und der Art der Zeitermittlung ab. Fehler bei der Beobachtung oder der Dokumentation sind nicht ausgeschlossen, sodass eine Überprüfung des Vorwurfs sinnvoll sein kann. Beachten Sie dabei, dass im Bußgeldverfahren kurze Fristen laufen und eine Reaktion zeitnah erfolgen sollte.

Überwachung
Rotlicht
Ort
München
Straße
Ungererstraße
Weitere Lage
Nr. 214
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
50 km/h
Messgeräte
Rotlichtüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Bußgeldstelle (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Typische Prüfpunkte

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Bußgeldstelle für den Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Bußgeldstelle

Anschrift
Mönchshofstr. 43
94234 Viechtach
Telefon
09942 952-580
Online-Anhörung
polizei.bayern.de

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

  1. August 2026

    Rotlichtüberwachung innerorts in München, Ungererstraße, Nr. 214

    erlaubt 50 km/h

Bußgeld am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

Rotlichtüberwachung

Am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
  • Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
  • Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Bußgeldstelle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214

Wie schnell darf man am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 fahren?

Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Wo genau steht der Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214?

In München: Ungererstraße, Nr. 214.

Ich wurde am Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer München, Ungererstraße, Nr. 214 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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