Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.05.2016 auf der BAB 249, km 057-2,004, in FR Wettenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 98 km/h, bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h . Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat.

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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