Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße im Überblick
Wo genau steht der Blitzer?
Gemessen wird an der Hauptstraße in Nieder Seifersdorf, auf Höhe der Hausnummer 9, in Fahrtrichtung Baarsdorf. In der Datenbank ist dieser Standort unter dem Ortseintrag Nieder-Olm geführt und dem Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz zugeordnet.
Die Hauptstraße ist an dieser Stelle zugleich die Landesstraße S122 und damit eine Durchgangsachse, die den Ort in ganzer Länge erschließt. Die Messungen finden innerorts statt, also in einem Bereich mit Wohnbebauung unmittelbar an der Fahrbahn. Kontrolliert wird in der angegebenen Fahrtrichtung Baarsdorf, also auf dem Abschnitt, der aus dem Ortskern in Richtung des Ortsteils führt.
Die Messstelle gehört zu den am häufigsten gemeldeten Standorten in unserer Datenbank. Das spricht dafür, dass hier regelmäßig und nicht nur vereinzelt kontrolliert wird. Ortskundige kennen die Stelle entsprechend, ortsfremde Fahrer werden dagegen oft überrascht, weil der Streckenverlauf ein zügiges Fahren nahelegt.
Seit wann und warum wird hier gemessen?
Nach den vorliegenden Angaben wird an diesem Standort seit 2015 gemessen, und zwar mobil. Der Zeitpunkt hängt unmittelbar mit der Vorgeschichte des Standorts zusammen.
Bis etwa 2015 stand in Nieder Seifersdorf eine fest installierte Anlage. Diese galt als einnahmestärkste stationäre Anlage im Landkreis Görlitz. Sie wurde anschließend an einen anderen Standort im Kreis versetzt. Für diese Verlegung nutzte der Landkreis den in Nieder Seifersdorf nicht mehr benötigten Starenkasten, statt neue Technik anzuschaffen.
Seit dem Wegfall der festen Anlage wird an der Hauptstraße und damit an der S122 in Nieder Seifersdorf regelmäßig mit mobilen Messteams kontrolliert. Das gilt auch für den Ortsteil Baarsdorf. Die Kontrollen laufen dabei typischerweise über mehrere Stunden am Stück, sodass innerhalb eines Einsatzes eine größere Zahl von Fahrzeugen erfasst wird.
Welches Tempolimit gilt hier?
Auf der Hauptstraße beziehungsweise der Landesstraße S122 in Nieder Seifersdorf gilt die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.
Da es sich um eine innerörtliche Messstelle handelt, greift bei Überschreitungen der strengere Bußgeldrahmen für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften. Schon vergleichsweise geringe Überschreitungen fallen hier spürbarer aus als außerorts. Wer aus dem freien Streckenverlauf kommt, sollte die Geschwindigkeit rechtzeitig vor dem Ortseingang anpassen, da der Ortsdurchfahrtscharakter der Straße nicht überall gleich deutlich erkennbar ist.
Weitere zeitlich begrenzte Beschränkungen sind für diesen Abschnitt nicht dokumentiert. Maßgeblich ist stets die vor Ort ausgeschilderte Regelung.
Womit wird gemessen und wie funktioniert das Gerät?
Es ist der Nachfolger des Einseitensensors ES 3.0 des Herstellers eso und arbeitet ebenfalls über Helligkeitssensoren am Fahrbahnrand.
Das Messprinzip ist einfach beschrieben: Sensoren registrieren die Helligkeitsänderung, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug auslöst. Da der Abstand zwischen den Sensoren bekannt ist, lässt sich aus dem zurückgelegten Weg und der dafür benötigten Zeit die Geschwindigkeit berechnen. Das Gerät sendet also keine eigenen Strahlen aus, sondern wertet Veränderungen des einfallenden Lichts aus.
Erkennbar ist der ES 8.0 an einem Sensorkopf, der auf einem Stativ oder in einem Gehäuse am Fahrbahnrand steht. Daneben befinden sich Kamera und Blitz. Weil die Technik vergleichsweise kompakt ist, eignet sie sich gut für mobile Einsätze, wie sie an der Hauptstraße in Nieder Seifersdorf regelmäßig stattfinden.
Wo liegen typische Fehlerquellen dieses Messverfahrens?
Wie jedes Messverfahren setzt auch der Einseitensensor voraus, dass Aufbau und Auswertung korrekt erfolgen. Zwei Punkte stehen bei diesem Gerätetyp regelmäßig im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
Der erste Punkt betrifft den Aufbau. Die Ausrichtung des Sensors zur Fahrbahn und die Sensorhöhe müssen stimmen. Abweichungen beim Aufstellen können sich auf das Messergebnis auswirken, weshalb die Dokumentation des Messaufbaus eine wichtige Rolle spielt.
Der zweite Punkt ist die Zuordnung. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, muss das Messfoto eindeutig erkennen lassen, welches Fahrzeug gemessen wurde. Gerade auf einer innerörtlichen Durchgangsstraße mit dichterem Verkehr ist das ein Aspekt, der sich überprüfen lässt.
Diese Hinweise sind allgemeiner Natur. Ob sich daraus im Einzelfall etwas ergibt, lässt sich nur nach Einsicht in die vollständigen Messunterlagen beurteilen.
Was ist sonst über diese Messstelle bekannt?
Bemerkenswert ist die Entwicklung des Standorts vom stationären zum mobilen Überwachungspunkt. Die frühere feste Anlage galt als einnahmestärkste stationäre Anlage im Landkreis Görlitz. Nach ihrer Versetzung blieb der Abschnitt dennoch im Fokus der Überwachung, nun eben mit mobiler Technik.
Dass der Landkreis den vorhandenen Starenkasten an anderer Stelle weiterverwendete, statt neue Technik zu beschaffen, zeigt zudem, dass Überwachungsstandorte nicht dauerhaft festgeschrieben sind. Die Kontrolle wandert mit dem Bedarf, die Straße selbst bleibt aber ein Schwerpunkt.
Die mobilen Einsätze erstrecken sich über die Hauptstraße und die S122 in Nieder Seifersdorf sowie über den Ortsteil Baarsdorf. Einsätze über mehrere Stunden sind dabei die Regel.
Was sollten Betroffene jetzt beachten?
Zunächst gilt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Bei Geschwindigkeiten bis 100 Kilometern pro Stunde beträgt sie üblicherweise drei Kilometer pro Stunde, darüber drei Prozent des Messwerts. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der um die Toleranz bereinigte Wert.
Wichtig ist außerdem die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Läuft diese Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig und eine inhaltliche Überprüfung ist regelmäßig nicht mehr möglich.
Eine sachgerechte Prüfung setzt Akteneinsicht voraus. Dazu gehören insbesondere das Messprotokoll, der Eichnachweis, der Schulungsnachweis des Messpersonals sowie die Falldatei mit den Rohmessdaten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Messung den Vorgaben des Herstellers und den Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren entspricht.
Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom konkreten Messvorgang und den Unterlagen ab. Eine Einschätzung dazu kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Prüfung der Akte geben. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz hat, sollte den Vorgang dort frühzeitig melden.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Anlage
- mobile Messungen
- In Betrieb seit
- 2015
- Ort
- Nieder-Olm
- Landkreis
- Landkreis Mainz-Bingen
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- ESO ES 8.0
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Görlitz
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Aufbau: Ausrichtung zur Fahrbahn und Sensorhöhe müssen stimmen.
- Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen muss das Messfoto das gemessene Fahrzeug eindeutig zeigen.
Gut zu wissen: Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße
- Bis etwa 2015 stand in Nieder Seifersdorf eine fest installierte Anlage, die als einnahmestärkste stationäre Anlage im Landkreis Görlitz galt und danach an einen anderen Standort im Kreis versetzt wurde.
- Der Landkreis nutzte für die Verlegung den in Nieder Seifersdorf nicht mehr benötigten „Starenkasten“, statt neue Technik anzuschaffen.
- Seit dem Wegfall der festen Anlage wird an der Hauptstraße/S122 in Nieder Seifersdorf, auch im Ortsteil Baarsdorf, regelmäßig mit mobilen Messteams über mehrere Stunden kontrolliert.
- Auf der Hauptstraße/Landesstraße S122 in Nieder Seifersdorf gilt die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße
-
April 2024
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Nieder Seifersdorf, Hauptstraße, i. H. Haus-Nr. 9, FR Baarsdorf eigeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Görlitz
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
Bußgeld am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße (innerorts)
Was eine Überschreitung am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Messtechnik am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße
ESO ES 8.0
Am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße misst ein ESO ES 8.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Aufbau: Ausrichtung zur Fahrbahn und Sensorhöhe müssen stimmen.
- Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen muss das Messfoto das gemessene Fahrzeug eindeutig zeigen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 8.0
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landkreis Görlitz.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße
Ich wurde am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 8.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Nieder Seifersdorf, Hauptstraße?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.