Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neubrandenburg, auf der Steinstraße, Höhe Bäckerei, in Richtung Carlshöhe. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren 73 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Anhörung

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